Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der engionic Femto Gratings GmbH
I. Allgemeines
1. Unsere Angebote erfolgen im kaufmännischen Verkehr ausschließlich auf Grundlage und unter Einbezug unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die stets Vertragsbestandteil werden.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Einbezug vor oder bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich anerkennen.
3. Gegenbestätigungen unserer Kunden mit abweichenden Bedingungen wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.
II. Angebot/Annahme/Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Bei uns eingegangene Aufträge werden erst mit der Übersendung der Auftragsbestätigung angenommen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht zum Vertragsschluss berechtigt.
3. Abänderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
III. Technische Daten
Alle technischen Daten in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind Herstellerangaben. Sie gelten nicht als gesonderte vertragliche Vereinbarung. Schadensersatzansprüche, die auf fehlerhaften technischen Daten oder auf der fehlerhaften Wiedergabe technischer Daten beruhen, sind außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
IV. Versand, Gefahrtragung, Teillieferung
1. Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind mangels gesonderter Vereinbarung unserer Wahl überlassen.
2. Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer geht die Gefahr – auch im Falle der Vereinbarung frachtfreier Lieferung – auf den Kunden über. Ist der Kunde Selbstabholer, so geht die Gefahr 2 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über.
3. Teillieferungen sind zulässig.
4. Mehr- und Minderlieferungen sind im handelsüblichen Umfang zulässig.
V. Lieferfrist, Liefertermine, Lieferbehinderung
1. Um die Einhaltung der Liefertermine sind wir bemüht.
2. Bei Überschreitung der Lieferfrist wird uns der Kunde eine angemessene Verlängerung von mindestens 3 Wochen einräumen.
3. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Daten bei uns, frühestens jedoch mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden.
4. Lieferfristen werden unterbrochen, sobald der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt.
5. Lieferfristen und -termine gelten auch mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt oder vom Käufer abgeholt wird.
6. Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse gehindert, welche die fristgemäße Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z. B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff oder Energiemangel, rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Gleiches gilt, wenn die vorbenannten Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten, wobei es dort nicht auf die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes ankommt.
7. Ist uns eine Vertragserfüllung innerhalb der verlängerten Frist nicht beziehungsweise nur mit unzumutbaren Leistungserschwerungen möglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen. Wird uns die Vertragserfüllung aus einem der oben unter Ziffer 6. genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Leistungspflicht frei.
8. Setzt uns der Kunde im Falle des Verzuges eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zurück zu führen ist.
VI. Gewährleistung/Schadensersatz
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Erkennbare Schäden, Fehler und Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen gerechnet ab Übergabe schriftlich spezifiziert anzuzeigen.
Maßgeblich ist insoweit die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Lässt der Kunde diese Frist verstreichen, so gilt der Liefergegenstand als vertragsgemäß. Spätere Einwendungen sind außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder in dem Falle, dass das Gesetz zwingend längere Sachmängelansprüche vorschreibt, ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Nach Weiterverarbeitung der Produkte ist keine Gewährleistung mehr möglich, da Produkteigenschaften sich dadurch verändern.
2. Transportschäden hat der Kunde in Abweichung von Absatz VI. 1. binnen 4 Tagen per Einschreiben Rückschein spezifiziert gegenüber dem Transportführer zu rügen, sofern die Rüge nicht bereits bei Anlieferung erhoben und auf den Frachtpapieren vermerkt wurde. Des weiteren müssen auch uns die Transportschäden sofort unter Beifügung des Schadenprotokolls des Transportunternehmens gemeldet werden.
3. Im Falle der berechtigten Beanstandung durch den Kunden sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt dies fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht. Dies gilt nicht, soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen einer Rechtsgutsverletzung an Leben, Körper, Gesundheit des Kunden zwingend nach dem Gesetz gehaftet wird. Unsere Haftung ist in diesen Fällen jedoch bei lediglich fahrlässiger Pflichtverletzung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche nach diesen Vorschriften zustehen verjähren diese innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Kenntnis der Sachumstände. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, uns maßgebliche Sachumstände unmittelbar schriftlich anzuzeigen.
VII. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten
3. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die Unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.4.Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle weiteren Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind, sofort fällig gestellt. Darüber hinaus wird hinsichtlich noch nicht ausgeführter Aufträge der Kunde vorleistungspflichtig.
5. Gleiches gilt, wenn sich nach Vertragsabschluss die wirtschaftliche Situation unseres Kunden wesentlich verschlechtert.
6. Im Verzugsfalle berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. Dem Kunden ist gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden niedriger ist als die Pauschale.
7. Bei Zahlungseinstellungen, Vergleich oder Konkurs fallen Mengenrabatte, Skonti, etc. weg.
8. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, behalten wir uns bei einer Erhöhung der bei Vertragsabschluss geltenden preisbildenden Faktoren, insbesondere Kosten für Material, Löhne, Transport, öffentliche Abgaben, die Weiterbelastung der dem Lieferanten entstehenden Mehrkosten an den Kunden durch eine Anpassung des vereinbarten Entgeldes vor.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen für Warenlieferungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsvereinbarung ist ihm nicht gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unser Eigentum hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
3. Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht, so sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde hat insoweit kein Recht zum Besitz.
Das Herausgabeverlangen stellt insoweit keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind nach Rücknahme zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
4. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung der Ware erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab.
5. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der an den Lieferanten abgetretenen Forderungen berechtigt.
6. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe der abgetretenen Forderung und die Namen und Anschriften der Wiederkäufer mitzuteilen.
7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung und/oder Verbindung.
IX. Haftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den, in den vorstehenden Abschnitten dieses Vertrages genannten Vereinbarungen.
Gemäß diesen Vereinbarungen verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden im Sinne von Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Unsere Haftung ist bei fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen.
X. Datenschutz, Jederzeitiges Widerspruchsrecht im Hinblick auf die Verwendung personenbezogener Daten für elektronische Post
Wir speichern personenbezogene Daten unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), insbesondere für Erfordernisse der Erfüllung des Vertrages und die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Wir weisen besonders darauf hin, dass wir gespeicherte personenbezogene Daten auch zur Versendung elektronischer Post an unsere Kunden verwenden, sofern der Kunde der (weiteren) Verwendung personenbezogener Daten zur Versendung elektronischer Post nicht zu irgendeinem Zeitpunkt widerspricht.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Goslar. Gerichtsstand ist Berlin. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, auch am Sitz der Firma unseres Kunden Klage zu erheben.
2. Das gesamte Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen Deutschen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie ähnlichen Bestimmungen aufgrund internationaler Vereinbarungen.
XII. Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht
Stand: 25.01.2022